„Sehr geehrte Frau Wiest,
ich arbeite den Abgeordneten der SPD zu, die Mitglieder im Petitionsausschuss sind und habe in einen Zeitungsbericht gelesen, dass Sie durch eine Pressemitteilung der Fraktion die Grünen erfahren haben, dass Ihre Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen öffentlich beraten werden soll. Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich Sie – soweit Sie es noch nicht wissen – näher über einen möglichen Termin der öffentlichen Beratung informieren. Denn Sie sind eigentlich die Person, die man über Beschlüsse zur Behandlung Ihrer Petition zuerst informieren soll. Ich bin mir sicher, dass es ein Versehen war, Sie nicht zu informieren, bzw. dass dies nicht so zeitnah erfolgt ist, wie Pressearbeit gemacht wird.
Die öffentliche Beratung Ihrer Petition soll nach der Sommerpause stattfinden. Wahrscheinlich wird das eine der Sitzungswochen im November sein, also entweder der 8. oder 22. November. Öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses finden montags statt. Sie beginnen um 13.00 Uhr und sind bis 16.00 Uhr angesetzt. Es steht noch nicht fest, ob in „Ihrer“ öffentlichen Beratung auch weitere Petitionen behandelt werden. In der Vergangenheit gab es Beratungen mit mehreren Petitionen aber auch nur mit einer einzigen Petition (wie zum Beispiel die Beratung am 22.02.10 zu den sogenannten Internetsperren). Abläufe der öffentlichen Beratungen können Sie sich im Internet unter
http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=506559 das ist die Sitzung vom 22.02.10
oder
http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1154&id=1122 das sind die Sitzungen aus der 16. Wahlperiode
anschauen. Diese Videoaufzeichnungen sind aus meiner Sicht besser als jede Ablaufbeschreibung. Deswegen beende ich auch meine E-Mail an dieser Stelle und biete mich selbstverständlich bei Fragen rund um öffentliche Beratung oder das Petitionsverfahren als Ansprechpartnerin an.
Mit freundlichen Grüßen,…… „
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