„… . Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ Art.1 GG
Auf diesem Artikel 1 unseres Grundgesetzes und dieser Verpflichtung ruht unsere Verfassung und unser Gemeinwesen.
Somit verstößt der „Sanktionsparagraph“ 31, der Kürzungen des am Existenzminimum liegende Regelsatzes als Zwangsmaßnahme vorsieht, in meinen Augen eindeutig gegen unsere Verfassung und gegen unsere klaren Grundwerte: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Wahl der Arbeit, freie Wahl des Aufenthalts und unbedingten Schutz der Würde eines jeden von uns.
Am 6. Juni verhandelt unser Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen.
Auch ein Antrag von Bündniss 90/Die Grünen, der aber nicht so weitreichend ist und eher eine andere Vermittlungspraxis fordert ,steht an diesem Tag zur Abstimmung.
Detaillierte Informationen über beide Anträge findet ihr hier. Vielen Dank an Ronald Blaschke.
Ort: Bundetag, Berlin,06. Juni 2011, 14.00 bis 15.30 Uhr.
„ Wer die denkwürdige Anhörung am 06. Juni 2011 direkt verfolgen will, kann sich über das zuständige Sekretariat des Ausschusses für Arbeit und Soziales anmelden. „
Ich sehe die Abschaffung, des in meinen Augen verfassungswidrigen Sanktionsparagraphen, als einen weiteren möglichen Schritt in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen.
Vielleicht haben einige von Euch Ideen und Vorschläge wie wir diesen Antrag unterstützen können…Reise nach Berlin?
Ich bin an diesem Tag leider unterwegs. Aber vielleicht haben wir bis dahin sowieso #germanrevolution
Liebe Grüße, Susanne
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