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Das Recht auf Leben – Antrag an den deutschen Bundestag

25. März 2011 | Archiv | 0 Kommentare

Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt am 22.03.2011 foldenden Antrag an den deutschen Bundestag:
Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen
im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen

Auszug:
„Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist eine gesetzliche Regelung un-
vereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führt. Diese Konsequenz wird aber
durch die Sanktionsregelungen in den Grundsicherungssystemen billigend in Kauf genommen. Die
Sanktionsregelungen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven
Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis indivi-
duellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier
nicht als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sondern als Folge falschen
individuellen Verhaltens.“

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Sanktionen, die das Existenzminimum unterschreiten mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht zu vereinbaren sind.
Die Abschaffung dieser möglichen und oft angewandten Sanktionen ist ein Schritt in Richtung Grundeinkommen.
Ich überlege wie ich diesen sinnvollen Gesetzesantrag unterstützten kann.
Habt Ihr eine Idee?
Unterschriftenliste? Postkarten? Oder im Bundestag, bei den Fraktionen anrufen?…
Was meint Ihr?
Hier könnt Ihr die ganze Debatte zum Thema sehen..

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